Rechtsprechung
BGH, 04.07.1975 - I ZR 115/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auskunftsklage gegen den Nutzer geheimhaltungsbedürftiger Informationen auf Preisgabe des Namens des Informanten - Art und Umfang der Auskunftspflicht im Verfahren des unlauteren Wettbewers - Konkretisierung der Auskunfspflicht im konkreten Fall anhand der Rechtsprechung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Grenzen der Auskunftspflicht beim Verrat von Betriebsgeheimnissen, Auskunftsanspruch gegen den Verwerter, Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis
Papierfundstellen
- NJW 1976, 193
- MDR 1976, 118
- GRUR 1976, 367
- DB 1975, 2363
- JZ 1976, 318
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
Teerspritzmaschinen
Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 115/73
So hat der erkennende Senat in der "Teerspritzmaschinen"-Entscheidung (GRUR 1972, 558, 560) der dortigen Klägerin mit dieser Begründung einen solchen Auskunftsanspruch gegen einen Mitbewerber zugesprochen, der anläßlich von Reparaturarbeiten an von ihr hergestellten Maschinen die Firmenkennzeichnung der Klägerin entfernt und seine eigene angebracht hatte. - BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62
Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine …
Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 115/73
In einem früheren Fall hat der Bundesgerichtshof (GRUR 1964, 320, 323, 324 - Maggi) bei einem sittenwidrigen Zusammenwirken zwischen dem preisunterbietenden Außenseiter und seinem Lieferanten den Außenseiter unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (§ 249 BGB) für verpflichtet erachtet, dem Hersteller darüber Auskunft zu erteilen, von wem er die Ware bezogen hat. - BGH, 21.12.1973 - I ZR 161/71
Auszug aus BGH, 04.07.1975 - I ZR 115/73
In einer neueren Entscheidung (GRUR 1974, 351, 352 - Frisiersalon) hat der Senat einem Unternehmen, für dessen Erzeugnisse eine wirksame Vertriebsbindung besteht, gegen einen Abnehmer, der das Bindungssystem durch Lieferung an Wiederverkäufer verletzt hatte, als Teil des Schadensersatzes einen Auskunftsanspruch auf Namhaftmachung seiner Abnehmer zugesprochen.
- BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auch sind die beiderseitigen Interessen des Rechtsinhabers und des Verletzers angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.1975 - I ZR 115/73, GRUR 1976, 367, 369 = WRP 1975, 727 - Ausschreibungsunterlagen). - BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78
Ordentlicher Rechtsweg
In der Rechtsprechung ist, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Geschädigter gegen den (auch aus unerlaubter Handlung haftenden) Ersatzpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Auskunftserteilung hat, um eine Klage auf Schadensersatz vorzubereiten (BGH NJW 1962, 731 betr. Ehrenschutz; BGH NJW 1976, 193, 194;… Palandt/Heinrichs BGB 39. Aufl. § 261 Anm. 2 d) bb)). - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78
Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft
Soweit die Klägerin Auskunft darüber verlangt, wo, wann und wem gegenüber er die inkriminierten Behauptungen mündlich oder fernschriftlich aufgestellt oder verbreitet habe, ist ihr Anspruch auch deshalb unbegründet, weil der Verletzer zu solcher Auskunft dem Verletzten gegenüber nicht verpflichtet ist (RG GRUR 1939, 72, 80; 1942, 79, 88; BGH Urteil vom 4. Juli 1975 - I ZR 115/73 - NJW 1976, 193, 194).
- OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17
Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte …
Ehrenschutz; BGH NJW 1976, 193, 194; Palandt/Heinrichs BGB 39. Aufl. § 261 Anm. 2 d) bb)). - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen
Demgegenüber kann er vom Schädiger keine Aufklärung darüber verlangen, bei welcher Gelegenheit und wem gegenüber dieser weitere unerlaubte Handlungen gleicher Art begangen hat (RG GRUR 1939, 72, 80; 1942, 79, 88; BGH Urteil vom 4. Juli 1975 - I ZR 115/73 - NJV 1976, 193, 194). - LG Hamburg, 18.01.2007 - 315 O 457/06
"Unversicherter Versand" bei eBay
Die Auskunftspflicht ist ein Teil des Schadensersatzanspruchs (BGH GRUR 1964, 320/323 "Maggi"; BGH GRUR 1974, 351 f. "Frisiersalon"; BGH GRUR 1976, 367 f. "Ausschreibungsunterlagen"). - BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82
Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines …
Nach anerkannter Rechtsprechung ist in derartigen Fällen auch derjenige, der zur Beseitigung eines Zustandes fortwirkender Störung verpflichtet ist, gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, dem Betroffenen die entsprechenden Auskünfte zu geben, wenn er in der Lage ist, sie ohne größere Beschwernisse zu erteilen (RGZ 158, 377, 379; BGH, Urteile v. 18. Februar 1972 - I ZR 82/70 - GRUR 1972, 558, 560 mit Anm. v. Falck und v. 4. Juli 1975 - I ZR 115/73 - JZ 1976, 318, 319 - NJW 1976, 193 mit Anm. Stürner in JZ 1976, 320, 322; vgl. zum Ehrenschutz Senatsurteil vom 6. Februar 1962 - VI ZR 193/61 - NJW 1962, 731). - BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85
"Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige …
Nur ausnahmsweise ist bei Wettbewerbsverletzungen die Auskunftsverpflichtung auch auf die Angabe von Abnehmern erstreckt worden, wenn andernfalls eine Schadensberechnung (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.1975 - I ZR 115/73, GRUR 1976, 367, 369 = WRP 1975, 727 - Ausschreibungsunterlagen;… mit Wirtschaftsprüfervorbehalt soweit es nur um die Stichprobenkontrolle geht: BGH, Urt. v. 13.2.1976 - I ZR 1/75, GRUR 1978, 52, 53 = WRP 1976, 306 - Fernschreibverzeichnisse), eine Störungsbeseitigung (…vgl. RG, Urt. v. 19.11.1938 - II 69/38, GRUR 1939, 494, 500 - Wegengagieren) oder auch die Wiederherstellung des früheren Zustandes (…vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1973 - I ZR 161/71, GRUR 1974, 351, 352 = WRP 1974, 152 - Frisiersalon) ausscheiden. - OLG Celle, 03.11.1976 - 13 U 69/76
Bleyle-Artikel
Gegen einen solchen Anspruch könnten - aus dem Gesichtspunkt der unzulässigen Ausforschung - sogar dann Bedenken erhoben werden, wenn der Klägerin gegen den Beklagten grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zustehen würde (vgl. dazu z.B. BGH GRUR 1976, 367 ff, 369, wo diese Frage jedoch nicht entschieden zu werden brauchte).In der Entscheidung GRUR 1964, S. 320 ff, 323 konnte er diese Frage offenlassen, da er dort in der Person des Außenseiters die Voraussetzungen des § 1 UWG bejaht hat (Planmäßigkeit des Vorgehens); auch in der Entscheidung GRUR 1976, 367 ff brauchte er diese Frage nicht abschließend zu entscheiden.
- OLG Karlsruhe, 04.10.1990 - 12 U 30/90
Vertrag über Entwicklung von Software und Lieferung von Hardware; Einheitlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hamburg, 06.06.2001 - 406 O 16/01
Steinhöfel ./. Freedom for Links
- OLG Nürnberg, 08.05.1984 - 3 U 652/83
Untersagung der Verwendung der von der Klägerin entwickelter Computerprogramme …
- BGH, 04.03.1977 - I ZR 117/75
Werbung eines Anbieters mit dem Vergleich seiner alten, höheren Preise und seiner …
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 72/82
Eignung von Tonfilmkameras und Tonfilmprojektoren zur Vornahme von …